Rechtliches bei der Tierfotografie

Rechtliches bei der Tierfotografie

Aufgrund vieler Tierfotos die ich in letzter Zeit in vielen Blogs sehe (wie z.B. in dem Foto-Projekt von Barry „Habe gerade Lust – Tierfotos„), starte ich mal eine kleine Serie zum Thema „Fotorechte“. Denn nach wie vor gilt der Grundsatz:

„Das Recht am eigenen Bild ist ein Teil des vom Gesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Fotos dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder Veröffentlicht werden dürfen.“

Bei der Tierfotografie schaut das ein wenig anders aus, aber auch hier gibt es rechtliche Einschränkungen die zu beachten sind wie das „Recht am Bild der eigenen Sache“. Auf Nummer sicher geht man in der Regel wenn man Tiere in freier Natur oder allein an öffentlichen Plätzen fotografiert. Bei Tierfotos die im Zoo oder in einem Tierpark fotografiert werden schaut es anders aus, schließlich ist der Kauf einer Eintrittskarte ja keine Erlaubnis zum fotografieren. Dort gilt es dann die Hausordnung einzuhalten, da es sich hier um einen beschränkt öffentlich zugänglichen Ort handelt. Also informiert Euch schon im Vorfeld ob, was und wie Ihr dort fotografieren dürft und natürlich ob Ihr die Fotos auch veröffentlicht dürft. Eine erste Hilfe gibt da der DigicamClub mit der Zooliste.

Übrigens! Mein oben abgebildete Flusspferd wohnt im Oasis Park auf Fuerteventura. 😉

26 thoughts on “Rechtliches bei der Tierfotografie

  1. Danke für den praktische Link zur Zooliste. Der erspart eine Menge Ärger und Organisation im Vorfeld eines Zoo-Besuches. Im Nachhinein wagt man sich auch nicht in eine rechtliche Grauzone.
    Meine Zoobilder veröffentliche ich normalerweise immer mit Nennung des Zoos. Ich finde es gehört sich einfach so, auch um den Zoo mit weiteren Besuchern zu beglücken.
    Da fällt mir ein, dass es bald mal wieder Zeit für einen Besuch wird. 😉
    LG Josef

  2. Die Zooliste ist schon lange Bestandteil meiner Lesezeichenliste. Glückllicherweise ist der Wildpark in unserer Nähe beim fotografieren und veröffentlichen, wie die meisten der gelisteten Parks und Zoos, auf Seite der Fotografierenden 😉 Auch ein Grund den Park immer wieder mal zu besuchen. :daumen:

  3. Ich fotografiere in Zoos ohne jegliche Erlaubnis. Fragt man, hält garantiert ein kleiner uniformierter Dickmann seine Hand hin und will den Rest deines Vermögens einkassieren. Oder man wird behandelt wie ein Kinderschänder – ein Security „begleitet“ einen durch den Zoo, wie ein Stasi-Mitarbieter in der ehemaligen DDR. Fragt man nicht, ist es für den Zoo ein schwiriges Unterfangen gegen den Fotografen vorzugehen.

    Gute Tierforografen fotografieren so, dass man nicht erkennen kann, in welchem Zoo fotografiert wurde. Also müsste für ein Bild eine Expertiese vom Zoo erstellt werden die hieb und stichfest beweist, dass das Bild wirklich bei Ihnen geschossen wurde.

    Zudem geht ein Zoo beim Verklagen eines Zoobesuchers ein enormes Risiko ein. Denn der Fotograf kann den Fall via Twitter, Facebook, Google+ usw. weltweit publik machen (dazu rate ich) und dem Zoo so erheblichen Imageschaden zufügen. Ein Zoo der seine Kunden verklagt weil er fotografiert hat wird Kunden, Sympatisanten und Spender verlieren. Wer 100% auf der sicheren Seite im Leben stehn will, der sollte besser nicht fotografieren. Ich zitiere mal Oliviero Toscani (ex Benetton Fotograf): „Wer nur das macht, was man ihm erlaubt, der produziert nur Scheisse.“ Das ist auch mein Credo.

  4. @ Josef: Ich sehe das auch so und bevorzuge die Nennung des Geschehens. Und ja, ein Besuch im Zoo lohnt sich immer (wer kann schon mal schnell in die nächste Savanne) . 😉

    @ Andi: Ein Park mit Fotoeinschränkung hätte bei mir auch keine Chance. 😈

    @ Simon Wegert: Danke für Deinen Kommentar. In gewisser Weise bin ich bei Dir (und bei Oliviero Toscani), Fotografie ist Kunst. Basta! Und Kunst ist für alle da, nochmal Basta. Doch wenn ich im Vorfeld weiß das ich hier nicht fotografieren darf, dann lass ich es lieber (oder auch nicht, werde es aber nicht selber veröffentlichen). Ich habe keine Lust auf Unterlassungsklagen und den dazugehörigen Zahlungen. Natürlich kann ich das publik machen, aber das verursacht beim Kläger nur ein müdes lächeln und ob er dadurch wirklich Kunden verliert glaube ich kaum. Ob ein Tier erkannt wird steht auch auf einem anderen Blatt, letztlich gibt es ja auch Tiere die ihre Erkennungsmerkmal haben. Wichtig ist nur das der Zoo oder Tierpark auch darauf hinweist wenn er das fotografieren nicht möchte.

    @ Andreas Krüger: Das „Recht am Bild der eigenen Sache“ ist schnell erklärt. Ein Beispiel: Angenommen Du lädst mich zu Dir nach Hause ein. Ich mache dann ein paar Fotos von Deinem Wohnzimmer und stelle, ohne Dein Wissen und Deiner Zustimmung, diese Bilder ins Internet, dann verletzte ich „das Recht am Bild der eigenen Sache“ ❗

  5. Wie Du das meinnst mit dem „Recht am Bild der eigenen Sache“ weiss ich. Nur ist es nirgends definiert. Das Beispiel mit dem Wohnzimmer ist da auch eher schlecht, weil das meine Privatsphäre ist. (Nicht in Fenster fotografieren etc.) Aber wenn ich im öffentlichen Raum Deine Sache fotografiere sieht das meines Erachtens anders aus.

  6. Gut das man früher darüber nicht so oft gedacht wie heute . Wenn man aber ernst darüber nachedenkt können heutige Fotografen nichts mehr spontan fotografieren . keine Architektur keine beleuchtetet Eifelturm . Keine ICE die in Bahnhof grade reinfahren oder einfach StreetFotos . Alles Geschützt alles verboten . Wie Langweilig hätte das Leben ausgesehen ohne den vielen unterschidlichen Fotos .

  7. Fantastisches Foto lieber Gerd. Das ist sicherlich ne Flusspferd-Dame, sie lächelt Dich so schön an. 😉
    Danke für die Liste. Ich hatte mal hier bei uns den stellvertr.Tiergartendirektor gefragt ob ich hier fotografieren darf und auch die Fotos veröffentlichen darf. Wurde alles mit ja beantwortet. Finde ich auch richtig und gut so. 😉
    Lieben Gruß
    Thea

  8. Schön das Flusspferd, ich glaube das wollte etwas sagen. 🙂

    Ich frage immer vorher die Direktion der Zoo’s und lasse mir die Erlaubnis geben, aber bisher habe ich nur Positives Feedback bekommen im Gegenteil ich wurde sogar um Erlaubnis gefragt ob sie auf Ihren Offiziellen Tiergarten Homepages Fotos von mir auch veröffentlichen dürfen, und bekam dann sogar Freikarten.

    In den Zoo’s bzw. Einrichtungen die Fotografieren verbieten aus nicht erklärbaren Gründen die besuche ich auch gar nicht.
    Das meiste wird aus öffentlichen Geldern bezahlt und dann dürfte man nicht fotografieren, das würde ich nicht verstehen.

    Lg,
    Rewolve44

  9. Hallo Gerd,
    da liebe ich mir doch den Wildpark Bad Mergentheim. Mit Ausnahme des Stativs ist dort alles erlaubt 😉 Ich muss da unbedingt mal wieder hin…
    Danke für die Liste.
    Ciao
    Rolf

  10. @ Andreas Krüger: Richtig, aber mein Bespiel fand ich jetzt gar nicht so schlecht, denn nur da kann das „Recht am Bild der eigenen Sache“ angewendet werden! Also im privaten und „beschränkten“ öffentlichen Raum. Im öffentlichen Raum schaut das Gott sei Dank anders aus. Wir dürften ja sonst gar nichts mehr fotografieren. Es gab wohl in der Vergangenheit ein paar Versuche, wo man versuchte gegen die Veröffentlichung von Bildern vorzugehen (Zwecks eigener kommerzieller Verbreitung), aber die wurden bisher von der Rechtsprechung abgelehnt. So wollen wir dann mal hoffen dass es auch dabei bleibt.

    @ czoczo: Eigentlich gilt doch auch hier immer die goldene Regel „Was du nicht willst, dass man dir tu‘, das füg‘ auch keinem anderen zu“. Also, immer die Privatsphäre und das Hausrecht einhalten, dann sollte alles Gut gehen. Ausnahmen bestätigen die Regel. 😉

    @ Thea: Danke, und bestimmt ist es eine Dame. Mein Lob an Deinen Tiergarten, so soll es auch sein. :daumen:

    @ Rewolve44: Vermutlich wollte es sagen „knips mich“. Dein Zoo ist vorbildlich, meiner hat mir noch keine Freikarten angeboten (die wollten aber auch noch keine Fotos haben). 😕

    @ sayrue: Danke für den Link ❗

    @ Choga Ramirez: Man kann ja auch nicht alles wissen, aber jetzt weißt Du Bescheid. 😉

    @ Rolf: Gibt es dort eine Erklärung, warum das Stativ verboten ist? Mir fällt dafür kein Grund ein. :brille:

  11. Bzgl. des Stativverbots könnte ich mir vorstellen, dass Tiere sich davon bedroht fühlen. Es gibt ja Leute, die stochern mit Regenschirmen auf nah am Zaun liegende Tiere ein …

  12. @ Rolf: Gibt es dort eine Erklärung, warum das Stativ verboten ist? Mir fällt dafür kein Grund ein.
    Ja Gerd, die gibt es: Anscheinend wurden zu viele Stative vor den Gehegen aufgebaut so dass „normale“ Besucher keine Chance mehr hatten, etwas zu sehen.
    Es gibt aber die Möglichkeit nach vorheriger Anmeldung mit Stativ zu fotografieren. Kostet zusätzlich 12 Euro „Stativgeld“ 🙁

  13. @ Heike: Genau, und Regenschirme sind ja auch nicht verboten. 😉

    @ Rolf: Bei Knut dem Eisbären konnte ich mir so ein Verbot vorstellen, da war ja richtig Andrang. Aber so im normalen Alltag hält es sich doch in Grenzen oder?

  14. Ich gehöre da eher zu den Angsthäschen und frage lieber ob ich photographieren darf, bzw. die Photos auch auf meiner Webseite zeigen darf, nicht nur bei Zoos.

    Auch bei einem Freilichtmuseum gibt Einschränkungen, und einige lassen es sich bezahlen wenn man photographieren möchte.

    Es gibt etliche Photographen, die nehmen das total leicht und scheren sich nicht um die Gesetze des Urheberrechts etc. diese Leute belehrt man auch nicht, und leider kommen die oft damit durch, aber der Vorsichtige, der vielleicht einmal, eher versehentlich, ein falsches Photo zeigt, hat dann die Abmahnung vorliegen.

    Aber inzwischen geht das wirklich irgendwo hin, was wir alles nicht mehr photographieren dürfen.

    Eifelturm mit Beleuchtung
    Atomium in Brüssel
    Schloß Neuschwanstein
    Potsdam, Schloss Sanssouci
    usw.

    Aber die Blümchen im eigenen Garten, die darf man noch!!

  15. Danke nochmals für deine Info. Die Zooliste ist sicherlich hilfreich, wobei die meistens Zoos keine Einschränkungen haben und sich im Gegenteil über die Werbung freuen. Ich habe den Eindruck, dass inzwischen nicht mehr die Familien den größten Anteil der Besucher ausmachen, sondern die Fotografen 😮 lg aNette

  16. @ Agnes: Mit fragen kommt man immer weiter und natürlich darfst Du die Blümchen im eigenen Garten fotografieren, ist ja so dann auch Deine eigene Sache. 😉

    @ aNette: Sehe ich auch so und wer sich vorher informiert was man darf, der geht jedenfalls auf Nummer sicher. 😕

  17. Die Liste kenn ich zum Glück schon länger und meine Heimatzoos sind alle ganz nett zu mir.
    Deiner Erklärung klingt ja eigentlich recht plausibel – im Museum knipst man auch nicht einfach drauf los, in einer Galerie erst recht nicht. Da frägt man und zahlt eventuell sogar um Knipsen zu dürfen.
    LG Kerstin

  18. @ Kerstin: Stimmt, es gibt Orte da hält man sich einfach mit dem fotografieren zurück oder man fragt ob man darf. Ob man dann dafür zahlt bleibt ja dann jedem selbst überlassen. 😉

  19. Interessant ist , das sogar Historische Bauten die aus unsere Steuergelder aus der “ Asche “ Restauriert/ Neu aufgebaut worden sind und in der Hand des Landes ( also uns ) sind , stellen solche einsprüche . Ich habe nichts dagegegn wen man als Fotograf ein Sanssouci Schloss als Hintergrund für eine Werbeung nutz und damit Richtig Kohle verdient . Das er dafür zahlen muss ist schon klaar . Aber wieso ein Hobby Fotograf auch dafür zahlen soll wenn er auf einem Ausflug seine Familie Fotografieren will vor dem Sanssouci ? . Das ist für mich keinensfalös verständlich . Obwohl die gesetzte sind da aber Sie zeigen nur wie Pervers das sein kann . Wenn das Schule macht werden wir wirklich nur die Blümchen in Eigenen Garten Fotografieren können . Aber wer weis vieleicht auch die Züchter werden sich dann melden :hops:

  20. @ czoczo: Also bitte und was schließen wir daraus? Wir müssen uns wehren. 😈

    @ Miriam: Danke für Deinen Kommentar und genau darum erinnere ich ja daran. :brille:

  21. Herzlichen Dank für diesen Tipp und die Zooliste. Es ist oft wirklich nicht einfach, Fotos zu bekommen, die man veröffentlichen darf. Daher schätze ich solche Hinweise sehr.

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